AGB

Alle Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.

§ Geschuldete Leistung & MwSt.

Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig bei Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.

Künstlerische Leistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr 53 UStG: "Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen".

Für ausländische Lieferungen mit gültiger UID-Nr oder Lieferungen außerhalb der EU erhalten Sie eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.

§ Mindestbuchungsdauer

Die Mindestbuchungsdauer für Auftritte beträgt grundsätzlich zwei Stunden an Wochentagen und vier Stunden an Wochenenden. Ausnahme können aber Veranstaltungen im Wuppetaler Umland sein mit einer Mindestzeit von 2 Stunden an Wochentagen und Wochenenden.

Eine Buchung gilt als verbindlich, wenn der Termin sowie die Auftrittsdauer von beiden Seiten mündlich oder per E-Mail bestätigt wurde.

Andrangsgarantie

Sollte vor Ablauf der Zeit kein Karikaturen-Bedarf mehr bestehen, berechne ich lediglich die tatsächlich bis dahin aufgewendete Zeichenzeit.

§ Rücktrittsklause

Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Schnellzeichner jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, per E-Mail zu kündigen, sofern diese keinen Zweifel an der Identität des Absenders lässt.

Die Stornierungskosten betragen bei Rücktritt des Auftraggebers:

  • von der Zusage bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 30% der Vertragssumme.
  • von 8 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% der Vertragssumme.
  • von 2 Wochen vor bis zur Veranstaltung: 75% der Vertragssumme.

Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Stornierungen bedingt durch Ereignisse höherer Gewalt.

Bereits gebuchte Züge, Flüge und Übernachtungen sowie weitere bis dato angefallene Kosten, die mit dem Auftrag in Verbindung stehen, werden in jedem Fall dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Kann der gebuchte Schnellzeichner den Auftraggeber vor Ort zur vereinbarten Uhrzeit (inklusive der Toleranzzeit) nicht finden und/oder telefonisch auch nicht erreichen (unabhängig davon, ob ein Handyempfang möglich ist) und kann der Künstler deswegen den Auftritt nicht durchführen, so schuldet der Auftraggeber dem Künstler trotzdem das vereinbarte Honorar zu 100 % zuzüglich etwaiger Aufwendungen. Der Schnellzeichner wird dem Auftraggeber hierüber eine Rechnung stellen.

Bei einer Absage wegen Krankheit des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

§ Allgemeine Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung

Der Auftraggeber stellt am Auftrittsort geeignete Bedingungen für die Arbeit von Schnellzeichner Alexis sicher.

Wichtig ist eine ausreichende Beleuchtung. Eine gedimmte bzw. schummrige Dinnerbeleuchtung ist nicht geeignet, ebenso wenig flackernde oder wechselnde Beleuchtung. Der Auftraggeber hat in solchen Fällen für eine zusätzliche Lichtquelle zu sorgen und für einen Stromanschluss im Radius von max. 10 m vom Zeichenplatz. Darüber hinaus sind vom Auftraggeber zwei Stühle. Sollte der Künstler vor Ort entgegen mündlicher wie schriftlicher Vereinbarungen regelwidrige Bedingungen vorfinden, die das Zeichnen erheblich erschweren, ist dieser berechtigt, den Auftritt vorzeitig abzubrechen, wobei dennoch 100 Prozent der vereinbarten Gage sowie alle mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Kosten berechnet werden.

Hinter dem Karikaturisten sollte genügend Raum sein, um möglichst vielen Zuschauern die Möglichkeit zu geben, den Verlauf der Arbeit mit zu verfolgen.

Bei Auftritten im Freien muss bitte unbedingt dafür gesorgt sein, dass das Zeichenpapier im Falle eines Regenschauers entsprechend überdacht und geschützt ist.

§ Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von dem Schnellzeichner Alexis ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ Künstlerische Darbietung

Nichtgefallen des Werkes oder Darbietung des Schnellzeichners kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

§ Künstlersozialversicherungsabgabe

Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von dem Auftraggeber/in getragen, sofern er / sie abgabenpflichtig ist.







AGB

Alle Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.

§ Geschuldete Leistung & MwSt.

Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig bei Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.

Künstlerische Leistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr 53 UStG: "Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen".

Für ausländische Lieferungen mit gültiger UID-Nr oder Lieferungen außerhalb der EU erhalten Sie eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.

§ Mindestbuchungsdauer

Die Mindestbuchungsdauer für Auftritte beträgt grundsätzlich zwei Stunden an Wochentagen und vier Stunden an Wochenenden. Ausnahme können aber Veranstaltungen im Wuppetaler Umland sein mit einer Mindestzeit von 2 Stunden an Wochentagen und Wochenenden.

Eine Buchung gilt als verbindlich, wenn der Termin sowie die Auftrittsdauer von beiden Seiten mündlich oder per E-Mail bestätigt wurde.

Andrangsgarantie

Sollte vor Ablauf der Zeit kein Karikaturen-Bedarf mehr bestehen, berechne ich lediglich die tatsächlich bis dahin aufgewendete Zeichenzeit.

§ Rücktrittsklause

Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Schnellzeichner jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, per E-Mail zu kündigen, sofern diese keinen Zweifel an der Identität des Absenders lässt.

Die Stornierungskosten betragen bei Rücktritt des Auftraggebers:

  • von der Zusage bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 30% der Vertragssumme.
  • von 8 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% der Vertragssumme.
  • von 2 Wochen vor bis zur Veranstaltung: 75% der Vertragssumme.

Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Stornierungen bedingt durch Ereignisse höherer Gewalt.

Bereits gebuchte Züge, Flüge und Übernachtungen sowie weitere bis dato angefallene Kosten, die mit dem Auftrag in Verbindung stehen, werden in jedem Fall dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Kann der gebuchte Schnellzeichner den Auftraggeber vor Ort zur vereinbarten Uhrzeit (inklusive der Toleranzzeit) nicht finden und/oder telefonisch auch nicht erreichen (unabhängig davon, ob ein Handyempfang möglich ist) und kann der Künstler deswegen den Auftritt nicht durchführen, so schuldet der Auftraggeber dem Künstler trotzdem das vereinbarte Honorar zu 100 % zuzüglich etwaiger Aufwendungen. Der Schnellzeichner wird dem Auftraggeber hierüber eine Rechnung stellen.

Bei einer Absage wegen Krankheit des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

§ Allgemeine Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung

Der Auftraggeber stellt am Auftrittsort geeignete Bedingungen für die Arbeit von Schnellzeichner Alexis sicher.

Wichtig ist eine ausreichende Beleuchtung. Eine gedimmte bzw. schummrige Dinnerbeleuchtung ist nicht geeignet, ebenso wenig flackernde oder wechselnde Beleuchtung. Der Auftraggeber hat in solchen Fällen für eine zusätzliche Lichtquelle zu sorgen und für einen Stromanschluss im Radius von max. 10 m vom Zeichenplatz. Darüber hinaus sind vom Auftraggeber zwei Stühle. Sollte der Künstler vor Ort entgegen mündlicher wie schriftlicher Vereinbarungen regelwidrige Bedingungen vorfinden, die das Zeichnen erheblich erschweren, ist dieser berechtigt, den Auftritt vorzeitig abzubrechen, wobei dennoch 100 Prozent der vereinbarten Gage sowie alle mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Kosten berechnet werden.

Hinter dem Karikaturisten sollte genügend Raum sein, um möglichst vielen Zuschauern die Möglichkeit zu geben, den Verlauf der Arbeit mit zu verfolgen.

Bei Auftritten im Freien muss bitte unbedingt dafür gesorgt sein, dass das Zeichenpapier im Falle eines Regenschauers entsprechend überdacht und geschützt ist.

§ Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von dem Schnellzeichner Alexis ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ Künstlerische Darbietung

Nichtgefallen des Werkes oder Darbietung des Schnellzeichners kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

§ Künstlersozialversicherungsabgabe

Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von dem Auftraggeber/in getragen, sofern er / sie abgabenpflichtig ist.